Mater Dolorosa Berlin-Lankwitz

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Gottesdienstbeauftragte

Die Gemeinde hat eine ganze Reihe von Gottesdienstbeauftragten, die während der Messen als Kommunionhelfer tätig sind, wenn besonders zahlreiche Gläubige die Kommunion empfangen wollen, damit sich die Feier des Gottesdienstes nicht unnötig in die Länge zieht.

Als außerordentliche Kommunionhelfer dürfen sie entsprechend dem Artikel 8 der Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit von Laien am Dienst der Priester von 1997 aber darüberhinaus auch außerhalb der Eucharistiefeier die heilige Kommunion austeilen, wie zum Beispiel bei der Krankenkommunion oder bei der Sterbekommunion.

Die Gottesdienstbeauftragten werden in der Regel vom Erzbischöflichen Ordinariat Berlin ausgebildet und vom Bischof beauftragt. Nur in Ausnahmefällen können Sie direkt vom Zelebranten bevollmächtigt werden. Als Kommunionhelfer sind sie jedoch ausdrücklich Laien und daher keine Konzelebranten und dürfen auch nicht willkürlich ihren Dienst versehen.

Am 8. Januar 1999 haben die Bischöfe in Deutschland eine Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie verabschiedet. Die im Erzbistum Berlin als Diakonats- und Kommunionhelfer tätigen Katholiken, tragen seit dem die Bezeichnung Gottesdienstbeauftragte.

Gottesdienstliche Aufgaben

Folgende Gottesdienste können von Gottesdienstbeauftragten beispielsweise vorbereitet und geleitet werden:

  • Wortgottesdienste
  • Kommunionfeiern
  • Eucharistische Andachten
  • Bußgottesdienste
  • Bestimmte Segnungen und liturgische Feiern
  • Begräbnisfeiern

Siehe auch

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